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Zahnersatz oder Implantate im Ausland machen lassen und dabei viel Geld sparen? – klingt zunächst einmal verlockend. In den letzten Jahren wird dafür viel geworben, ob im Internet auf Seiten, die sich als „Informationsseiten“ darstellen, bei genauerem Hinsehen jedoch gezielte Werbung von ausländischen „Kliniken“ ist, oder aber in der Presse.
Doch der schöne Schein trügt nur allzu oft, denn Verbraucher-Organisationen raten zur Vorsicht.
Zahntourismus ist nicht ohne Risiko, denn, so zeigt es sich, weisen Versorgungen leider oft deutliche Mängel auf – eine zahnärztliche Gutachterin des MDK (medizinischer Dienst der Krankenkasse Rheinland Pfalz) erachtete bei Brückenversorgungen eine Neuanfertigung in 53% der Fälle als notwendig. Bei 97% der angefertigten Einzelkronen bestand eine fragliche Notwendigkeit! Nur 12 von 81 Brücken wurden als mängelfrei beurteilt.
Fazit: Besonders bei festsitzenden Versorgungen sind die Arbeiten oft qualitativ unzureichend.
Die ADA (American Dental Association) berichtete im Februar 08 über bleihaltige Verbindungen in Vollkeramik und Legierungen aus China. Grauprodukte und Fälschungen (z.B. des CE- Gütezeichens) halten nicht, was sie versprechen! Oft äußert sich die fragliche Materialzusammenstellung durch Korrosion im Mund.
Grundsätzlich gilt außerdem, dass, je sorgfältiger und direkter die Schnittstelle zwischen Zahntechniker und Zahnarzt ist, desto besser wird das erzielte Ergebnis – besonders bezogen auf den Langzeiterfolg.
Das Entscheidende bei jeder medizinischen Behandlung ist das Vertrauensverhältnis zum Arzt bzw. Zahnarzt, denn er soll Sie ja auch jahrelang gut betreuen. Es ist ja nicht so, dass man ein Kofferradio aus China kauft, sondern es geht um Ihre Gesundheit und um Vertrauen! Seien Sie daher nur allzu kritisch, wenn es um Ihre Gesundheit geht!
Um einen Anspruch auf einen Zuschuss der Krankenkasse zu bekommen, muss im Voraus ein sog. Heil- u Kostenplan (HKP) bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden. Die ausländischen Ärzte erstellen diese im Regelfall ohne persönliche Kenntnisse über den Gebisszustand. So kann z. B. weder der Zustand der Mundschleimhaut, die Vitalität einzelner Zähne oder bereits vorhandene Restaurationen, Füllungen oder Wurzelfüllungen beurteilt werden – auch Röntgenbilder und Zahnmodelle liegen oft nicht vor. Aufgrund eines unpersönlich erstellten HKPs kann also kein verbindlicher, fachlich fundierter Vergleich zu einem hier erstellten HKP gezogen werden.
Auch die Wahl des Materials sollte mit dem Patienten zusammen getroffen werden und dieser ausgiebig über die Inhaltsstoffe, Zusammensetzung, Vor- und Nachteile der jeweiligen Werkstoffe informiert werden.
Schwierig wird es für den Patienten, wenn der ausländische Zahnarzt beim ersten persönlichen Kontakt und Begutachtung der Mundsituation weitere Therapievorschläge macht oder zu einer anderen Versorgung rät. Wie soll ein Patient diese beurteilen – wenn sie womöglich auch noch in einer fremden Sprache geäußert werden?
Außerdem berechnet die Krankenkasse einen Abschlag für höhere Verwaltungskosten, die von Ihrem Zuschuss abgezogen werden. Sie bekommen also weniger Geld von der Kasse, wenn Sie sich im Ausland behandeln lassen.
Implantatbehandlungen sind aufwendige Behandlungen, die oftmals Zeit benötigen, wenn man auch langfristig Erfolg mit der Therapie haben möchte. Dabei sind ganz natürliche biologische Einheilzeiten der Implantate zu beachten. „Mal eben ins Ausland und Implantate mit Kronen für die Hälfte machen lassen“ klingt gut, geht jedoch mit einem deutlich erhöhten Misserfolgsrisiko einher - Denn wer geht schon mit einem gebrochenen Arm am nächsten Tag Tennisspielen?
Haben Sie ersteinmal Zahnersatz, der im Ausland gefertigt wurde und Mängel aufweist, kommen meist große Probleme auf Sie zu. In der EU gibt es nämlich kein einheitliches Arztrecht. Auch gilt im Ausland oft nicht dieselbe Gewährleistungspflicht wie in Deutschland. Unter Umständen steht der Patient dann alleine mit erneuten Reisekosten und verlorenen Urlaubstagen da. Wird der Zahnersatz zur Reparatur verschickt, kann es neben langer Dauer zu erneuten Ungenauigkeiten führen, wenn der Patient nicht zur Anpassung vor Ort ist.
Neben Materialmängeln kann es auch zu nicht unerheblichen ästhetischen Mängeln kommen, wie unpassende Farbe der Keramik, unpassende Formen von Frontzähnen,....wie sollen diese in der geplanten, knappen Behandlungs- und begrenzten Urlaubszeit behoben werden?
So kommt es möglicherweise zu psychischer- und finanzieller Mehrbelastung mit der der Patient alleine da steht.
Auch sind die gesetzlichen Krankenkassen, bei Mängelkorrekturen bei im Ausland erstelltem Zahnersatz, nicht grundsätzlich verpflichtet, zu bezahlen.
„Es gibt kaum etwas auf der Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und ein wenig billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften. Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist auch unklug, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das billigste Angebot, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Wenn Sie dies tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres mehr zu bezahlen.“
John Ruskin (engl. Sozialkritiker, 1819 – 1900)
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