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Implantatplanungen sind so individuell wie die Menschen selbst! Daher ist es nicht möglich, konkrete Angaben zu den Kosten zu machen. Um sich jedoch eine Vorstellung vom Kostenumfang zu machen, kann man Auskünfte zu sogenannten Standardfällen machen. Hierzu ein Beispiel:
Ohne Knochenaufbau | + Knochenaufbau | +3D Navigation | |
Chirurgische Phase | 800-1200 € | 2000 € | 2500-3000 € |
Prothetische Phase | 1000-1500 € | 1000-1500 € | 1000-1500 € |
Gesamtkosten | 1700-2500 € | 3000-3500 € | Etwa 4000 € |
Die Gesamtkosten für einen fehlenden Zahn betragen zwischen 1700-2500 Euro (ohne knochenaufbauende Maßnahmen).
Bis zu 4000 Euro (mit knochenaufbauenden Maßnahmen/ bzw. sehr komplexe aufwändige Fälle mit dreidimensioneller Planung und navigierter Chirurgie)
Eins vorweg - Die Krankenkassen beteiligen sich auch bei Implantatversorgungen – und dies war nicht immer so!
Seit 2005 gilt für gesetzlich Versicherte Patienten das sogenannte Festkostenzuschuss-System. Dieses System klassifiziert bestimmte Lückengebiss-Situationen und zahlt einen festen Zuschuss für eine Standardversorgung. Die Höhe des Zuschusses ist dabei auch abhängig vom jeweiligen Bonus (ausgefülltes Bonusheft) des Patienten.
Ein Beispiel:
Fehlt ein Schneidezahn, so beträgt der Festkostenzuschuss für den Patienten mit höchstem Bonus 523,52 €. Wird dieser Betrag von den Gesamtkosten s.o. abgezogen, so verbleibt der Eigenanteil des Patienten. Also bei Gesamtkosten von 2000 € ein Eigenanteil von 1476,48 €.
Immer mehr gesetzlich versichterte Patienten schliessen sogenannte private Zahn-Zusatzversicherungen ab, um die Restkosten zu minimieren.
Die privaten Versicherungen schließen individuelle private Verträge mit dem Patienten ab. Je nach Zahntarif zahlen die Versicherungen zwischen 50-100 % der Gesamtkosten. Hierbei ist zwischen Honorarkosten für den Zahnarzt/ Implantologen und den Laborkosten zu differenzieren, denn der prozentuale Kostenübernahme-Anteil kann hier unterschiedlich sein.
Es ist in jedem Fall empfehlenswert einen Kostenvoranschlag, der alle eventuellen Kosten enthält (knochenaufbau, Knochenersatzmaterial, Membran, CT, u.a.), der Versicherung vor der Behandlung einzureichen, um nachher keine unerwarteten Überraschungen zu erleben.
Mittlerweise können auch Zahnimplantate als sogenannte außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung abgesetzt werden. Das hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit einem Urteil geklärt. Bislang haben manche Finanzämter nur die preiswerteren, herausnehmbaren Zähne als außergewöhnliche Belastung anerkannt.
Nach Ansicht des Finanzgerichtes ist dies aber überholt, da Implantate heutzutage zum Standard gehörten und nicht nur die Optik, sondern auch die Kaufähigkeit ud Aussprache verbesserten (FG Berlin-Brandenburg, Az. 2 K 5507/04)
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