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"Wer vom Ziel nicht weiß, kann den Weg nicht haben" Christian Morgenstern
Nachdem das Ziel feststeht, wird geplant, welcher Weg am sichersten und am effizientesten hinführt. Hier wird geplant, wie viele Implantate benötigt werden, an welche Positionen sie eingebracht werden, welche Länge sie haben und wo anatomisch wichtige, zu schützende Strukturen sind.
Des weiteren muss im Falle eines in der Befunderhebung festgestellten Knochenmangels die Art und Weise eines notwendigen Knochenaufbaus geplant werden.
Wichtig für einen langfristigen Erfolg der Behandlung ist, dass die Behandlungsplanung „Hand und Fuß“ hat. Es geht nicht nur darum, Lücken zu suchen, wo Implantate hineinpassen, sondern darum, eine langfristig stabile Versorgung für den Patienten umzusetzen.
Ein wichtiger, abschließender Teil ist die Operationsaufklärung. Ein seriöser Implantologe nimmt sich Zeit und erläutert für den Patienten in verständlicher Form alle relevanten Operationsrisiken. Die Liste der möglichen Komplikationen (sogenannter Horrorkatalog) ist umfangreich und schreckt im ersten Moment möglicherweise den einen oder anderen Patienten ab. Jedoch ist es eher ein gutes Zeichen, umfassend informiert zu werden und zudem die Aufklärungspflicht! des Implantologen.
Der Patient stimmt mit seiner Unterschrift dem geplanten operativen Vorgehen zu und bestätigt zugleich, dass er keine weiteren Fragen mehr zum Vorgehen hat. Dies ist ein wichtiger und juristisch erforderlicher Schritt in der Beratung bzw. Aufklärung des Patienten.
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