Das Einbringen, oder wie der Implantologe sagt das "Inserieren" des Implantates ist in der Regel ein kleiner zahnärztlich-chirurgischer Eingriff, der bei einem einzelnen Implantat selten mehr als 20-30 Minuten dauert. Am üblichsten ist es, dass der Eingriff in örtlicher Betäubung gemacht wird, bei umfangreichen Behandlungen kann in vereinzelten Fällen auch die Behandlung in Sedierung (Dämmerschlaf) oder aber einer Vollnarkose erfolgen.
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Nach dem Einbringen des Implantates wird der Wundbereich wieder verschlossen. Dabei gibt es zwei unterschiedliche Varianten.
Offene Einheilung: Bei der sogenannten offenen Einheilung ragt die Implantatschulter, bzw. die auf das Implantat direkt aufgeschraubte Einheilkappe durch die Schleimhaut. Der Vorteil der offenen Einheilung besteht darin, dass kein zweiter Eingriff für das Freilegen des Implantates erfolgen muss. Ein Nachteil besteht jedoch darin, dass eventuell die dunkle, metallische Implantatschulter am Kronenrand später zu sehen ist.
Geschlossene Einheilung: Dem gegenüber steht die geschlossene Einheilung. Hierbei wird die Schleimhaut wieder über dem Implantat vernäht und das Implantat heilt geschützt unter der Schleimhaut ein. Nach der Einheilphase wird das Implantat in einem kleinen Eingriff freigelegt, was bedeutet, dass die Durchtrittsstelle durch die Schleimhaut geschaffen wird. Dazu wird auf das Implantat eine sogenannte Einheilkappe (je nach Schleimhautdicke unterschiedlich hoch) aufgeschraubt.
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